
Eine Krankschreibung bedeutet, dass Sie offiziell als arbeitsunfähig gelten. Doch was tun, wenn Sie sich vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wieder fit fühlen und gerne zur Arbeit zurückkehren möchten? In diesem Artikel erfahren Sie, was erlaubt ist, worauf Sie achten sollten und warum eine Rückkehr ins Büro auch während einer Krankschreibung möglich sein kann.
Krankschreibung: Kein Arbeitsverbot
Viele glauben, eine AU sei ein striktes Arbeitsverbot. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Die Bescheinigung attestiert lediglich, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung arbeitsunfähig waren. Wer sich schon vor Ablauf der Krankschreibung wieder gesund fühlt, darf in Absprache mit dem Arbeitgeber die Arbeit wieder aufnehmen. Das bestätigt auch das Fachportal Haufe: Beschäftigte können eigenständig entscheiden, ob sie wieder einsatzbereit sind.
Versicherungsschutz besteht weiterhin
Auch rechtlich müssen Sie sich keine Sorgen machen: Sobald Sie wieder arbeiten, sind Sie weiterhin in der gesetzlichen Unfallversicherung und Krankenversicherung abgesichert. Sie genießen denselben Schutz wie vor der Krankmeldung. Vor Ihrem Comeback empfiehlt sich jedoch ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten – nicht nur aus Höflichkeit, sondern um Missverständnisse und mögliche Risiken zu vermeiden.
Was Arbeitgeber beachten müssen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen. Das bedeutet: Sie dürfen niemanden arbeiten lassen, der objektiv noch nicht wieder gesund ist. Haben sie Zweifel an Ihrem Gesundheitszustand, können sie etwa eine Überprüfung durch den Betriebsarzt verlangen oder eine ärztliche Bestätigung Ihrer Arbeitsfähigkeit verlangen. Die Initiative zur Rückkehr geht dabei immer von der Arbeitskraft aus. Der Arbeitgeber darf Sie keinesfalls gegen Ihren Willen am Arbeitsplatz sehen wollen.
Gesundschreibung nicht erforderlich
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung benötigen Sie keine gesonderte „Gesundschreibung“ vom Arzt, um trotz laufender AU wieder arbeiten zu können. Sie entscheiden selbst, ob Ihr Gesundheitszustand den beruflichen Anforderungen entspricht. Im Zweifel – beispielsweise bei schweren Vorerkrankungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt – kann ein zusätzlicher ärztlicher Rat dennoch ratsam sein.
Pflichten und Risiken für Arbeitnehmer
Achten Sie immer ehrlich auf Ihr Wohlbefinden. Gehen Sie nur dann zurück an den Arbeitsplatz, wenn Sie wirklich wieder fit sind. Wer sich zu früh zurückmeldet und dann einen Rückfall erleidet, riskiert eine längere Ausfallzeit oder weitere Komplikationen. Im Zweifelsfall nehmen Sie sich die Zeit zur vollständigen Genesung. Erwähnenswert: Der Arbeitgeber darf Sie nicht zur Rückkehr zwingen, solange die AU gilt.
Fazit: Rückkehr ins Büro trotz AU möglich
Wer sich fit fühlt, darf trotz laufender Krankschreibung nach Absprache mit dem Chef wieder arbeiten. Eine formale Gesundschreibung ist nicht erforderlich – entscheidend ist das eigene Empfinden und die klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Ihre gesetzliche Absicherung bleibt bestehen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst und Ihrem Betrieb: Nur so sorgen Sie für einen reibungslosen Wiedereinstieg und langfristige Gesundheit.